§1 1- Die Ar-Rahim Group e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Seine Ziele sind für jeden Muslim und Muslima, unabhängig von welcher Nation zu unterstützen sowie solidarische Hilfe zu leisten. Der Verein ist eine Selbsthilfeorganisation und verfolgt keinen wirtschaftlichen Gewinn aber ist bereit seine Mitglieder bei der Bestattung zu unterstützen.
§2 1- Mitgliedschaft: Das Mitglied muss ein Muslim sein und eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzen (ein Tourismusvisa ist nicht erlaubt).
§3 1- Die Aufnahme erfolgt, wenn das Ar-Rahim Group e.V. Formular ausgefüllt ist und die Aufnahmegebühr gezahlt worden ist.
2- Aufnahmegebühr: Für Familien 50,00€; Für Alleinstehende: 30,00€. Jährliche Beitrag; Für Familien: 100,00€ ; Für Alleinstehende 50,00€ . Der Beitrag ist vom Monat Januar bis Ende März eines jeden Jahres auf das Ar-Rahim Group e.V. Konto zu überwiesen.
3- Die Führungsleitung gibt Vorschlag und Haupt Versammlung entscheidet über die Höhe der Leistung.
4- Aufnahme von Personen, die zwischen 55 und 65 Jahre alt sind, müssen im Voraus eine Sonderzahlung von 500,00€ zahlen (Ab 66 Jahren wird keine Aufnahme gewährt).
5- Die Leistungsgrenze der Ar-Rahim Group bei Beisetzung in Deutschland beträgt 3000,00€. Kosten, die diese Grenze überschreiten, müssen von der Familie übernommen werden.
6- Für die Überführung ins Heimatland, liegt die Leistungsgrenze bei 3500.00€. Kosten, die diese Grenze überschreiten, müssen von der Familie übernommen werden.
7- Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt unter folgenden Bedingungen.
1.1- Die Mitgliedschaft beginnt, wenn das Antragsformular und die Beitragszahlung in der Zentrale von Ar-Rahim Group e.V. vorliegt und die allgemeinen genannten Bedingungen erfüllt sind.
1.2- In dem Falle, dass der Antrag eingesendet wird, muss die betroffene Person einige Punkte beachten damit die Aufnahme richtig erfolgen kann: Das Aufnahmeformular muss vollständig, richtig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ein Überweisungsschein, oder die Überweisung des Erstbeitrages bescheinigt, muss beiliegen. Anträge die Ar-Rahim Group e.V. zugesendet werden, nachdem bekannt wird, dass das besagte Mitglied eine tödliche Krankheit hat oder ein anderes Familienmitglied werden abgelehnt.
§5 1- Jedes Mitglied erhält einen Ausweis. Auf diesem stehen: Name, ID Nr., Anschrift Telefonnummer. 2- Solange der Ausweis noch nicht da ist, so gilt das Antragsformular als Ausweis. (Nachdem das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben wurde, wird das Original uns zugeschickt und die Kopie wird als Ausweisersatz behalten.) 3- Der Mitgliedsausweis sollte stets bereitgehalten werden, dies erleichtert die Arbeit bei dem Todesfall.
§6 Pflichten der Mitglieder.
1- Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet Ar-Rahim Group e.V. wahrheitsgemäß seine Daten und die seiner Familie anzugeben.
2- Alle Änderungen über die Familiensituation, Aufenthaltsort sowie Änderungen, die die Adresse und Telefonnummer betreffen, müssen Ar-Rahim Group e.V. umgehend mitgeteilt werden. Andernfalls kann Ar-Rahim Group e.V. keine Verantwortung übernehmen.
§7 Personen die durch die Aufnahmen versichert werden.
1- Mitglieder und Ehegattin, Kinder unter 18 Jahren von Mitgliedern, Frauen, die kein eigenes Einkommen haben und bei ihren Eltern leben, Schüler und Studenten unter 27 Jahren und ohne eigenes Einkommen und ledig sind, Schwerbehinderte Kinder von Mitgliedern. (Da muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mitgeschickt werden)
2- Jugendliche, die in einem Ausbildungsverhältnisverständnis stehen, müssen einen neuen Antrag für sich stellen.
§8 Allgemeine Leistungen der Ar-Rahim Group e.V. (Der Barmherzigen)
1- Wenn es zum Sterbefall kommt, muss erst die Ar-Rahim Group e.V. benachrichtigt werden. Der - Vorstand entscheidet, wie mit der Sache weiter vorgegangen wird.
2- Ar-Rahim Group e.V. beauftragt ein anerkanntes Bestattungsinstitut, die die Bestattung übernehmen und sorgfältig ausführen.
3- Der Leichnam wird so, wie es der Islam vorgesehen hat vorbereitet.
4- Die Leiche wird in einem Sarg gelegt und angemessen Standard verwahrt. Für die Überführung wird die Leiche mit einem Leichenwagen zum Flughafen transportiert und von dort aus zum Zielflughafen, welches im Herkunftsland transferiert.
5- Im Sterbefall eines Mitgliedes im Ausland, kann Ar-Rahim Group e.V. nicht das Überführungsprogramm durchführen, es werden die Kosten, die für die Überführung von Deutschland in das Herkunftsland entstanden wären von uns übernommen.
§9 Die Kosten die Ar-Rahim Group e.V. im Sterbefall übernimmt.
1- Betrag für das Amt, Konsulat und für die deutschen Behörden.
2- Kosten für die Waschung, weißes Tuch, Sarg und den Transport des Leichnams
4- Überführungskosten bis zum Begräbnisort (in Deutschland). – Ar-Rahim Group e.V. kann auch die Kosten für seine Mitglieder, die im Ausland sind, übernehmen aber nur mit gültigen Unterlagen.
5- Zusatzkosten wie für eine Miethalle für die Trauerfeier oder andere Kosten übernimmt Ar-Rahim Group e.V. nicht.
§10 Führung für die betroffenen Personen.
1- Ar-Rahim Group e.V. muss in jedem Fall bei einem Sterbefall umgehend benachrichtigt werden. - Dokumente und gültige Papiere müssen unmittelbar an Ar-Rahim Group übermittelt werden (Ausweis bzw. Reisepass, Sterbeurkunde, Krankenhausbericht oder andere wichtige Unterlagen des Verstorbenen.)
2- AR-Rahim Group e.V. übernimmt keine Verantwortung für Unterlagen die unvollständig vorliegen oder verloren gegangen sind. Des Weiteren übernimmt AR-RAHIM-G auch keine Verantwortung für Unterlagen die verspätet übermittelt werden.
1- Personen, die Mitglied der Ar-Rahim Group e.V. sind, dürfen in keinem Fall andere Bestattungsinstitute beauftragen ohne die ArRahim Group e.V. darüber zu informieren. Andernfalls übernimmt Ar-Rahim Group e.V. keine Verantwortung.
§11 Pilgerfahrt (Hadj) und Umra.
2- Jeder Muslim, der die Möglichkeit hat und Unterstützung braucht, die Pilgerfahrt zu vollziehen, wird von uns beraten und an ein geeignetes Reisebüro vermittelt.
3- Ar-Rahim Group e.V. gibt sich Mühe seine Mitglieder und andere Muslime die Unterstützung brauchen, diese Unterstützung zu geben. Ar-Rahim Group e.V. möchte jedes Jahr ein umfangreiches Programm für die Pilgerfahrt nach Islamischen Rituale zu Erklären. Diese Allgemeine Bedingungen treten nach den Entscheidungen von der Hauptsversammlung der Ar-Rahim Group eV in Kraft.
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